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HGB § 431 Haftungshöchstbetrag

HGB § 431 Haftungshöchstbetrag

[ Auszug: (1) Die nach den §§ 429 und 430 zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung der gesamten Sendung ist auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheit ... ]